2024 – Mitherausgeber und –autor, in: Hahn/Pfeiffer/Schubert, Arbeitszeitrecht, 3. Auflage, Handkommentar, Nomos, 2024
2022 – Herausgeber und Mitautor: Münchener Prozessformularbuch Arbeitsrecht, 6. Auflage 2022, C.H. Beck
2022 – Hahn: Die Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs in der Praxis, Gastbeitrag beck community Arbeitsrecht, Juni 2022
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband.
Vertretung und Rechtsberatung ist neben Deutsch auch auf Englisch möglich.
2024 – JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025: Frank Hahn ist erneut einer von deutschlandweit 12 ausgewählten und ausgezeichneten arbeitsrechtlichen Beratern von Führungskräften. Er ist darüber hinaus im Arbeitsrecht oft empfohlen: „hohe fachl. Kompetenz, persönlich ausgezeichneter Berater“, Wettbewerber.
2024 – BEST LAWYERS 2025: Frank Hahn is listet in Labor and Employment Law and Mergers and Acquisition Law.
2024 –HANDELSBLATT DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2024: Dr. Frank Hahn ist zum wiederholten Mal auch 2024 unter DEUTSCHLANDS BESTEN ANWÄLTEN im Arbeitsrecht und zusätzlich im Bereich Fusionen und Übernahmen.
Rechtsanwälte Kasper Knacke Partnerschaftsgesellschaft mbB
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2024
Mitherausgeber und –autor, in: Hahn/Pfeiffer/Schubert, Arbeitszeitrecht, 3. Aufl., Handkommentar, Nomos, 2024
2022
Herausgeber und Mitautor: Münchener Prozessformularbuch Arbeitsrecht, 6. Auflage 2022, C.H. Beck
2022
Hahn: Die Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs in der Praxis, Gastbeitrag beck community Arbeitsrecht, Juni 2022
2021
Hahn: Das Verfahren vor der Einigungsstelle – auch in Zeiten der Pandemie, AE Arbeitsrechtliche Entscheidungen 02/2021
2019
Mitherausgeber und -autor in Spengler/Hahn/Pfeiffer, Betriebliche Einigungsstelle, 2. Auflage, Nomos, 2019
2018
Mitherausgeber und –autor, in: Hahn/Pfeiffer/Schubert, Arbeitszeitrecht, 2. Aufl., Handkommentar, Nomos, 2018
2017
Münchener Prozessformularbuch Arbeitsrecht, Mitautor, Verlag C.H. Beck, 5. Aufl., 2017
2014
Mitherausgeber und -autor in: Hahn/Pfeiffer/Schubert (Hrsg.), Arbeitszeitrecht, Handkommentar, Nomos, 2014
2012
Münchener Prozessformularbuch Arbeitsrecht, Band 6, herausgegeben von Zirnbauer, Verlag C.H. Beck, 4. Auflage 2012
2010
Spengler/Hahn/Pfeiffer (Hrsg.): Betriebliche Einigungsstelle, Nomos, 2010
2008
Münchener Prozessformularbuch Arbeitsrecht, Band 6, hrsg. von Zirnbauer, Verlag C.H. Beck, 3. Aufl., 2008
2004
Münchener Prozessformularbuch Arbeitsrecht, Band 6, hrsg. von Zirnbauer, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl. 2004
2001
Hahn/Hesse: Interessenausgleich und Sozialplan, RWS-Verlag, 1. Aufl., 2001
2001
Hahn: Der neue Anspruch auf Teilzeit, in: WStH 2001, Abt. 18 S.2853ff.
2001
Weißmann/Riedel: Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen für Zwangsvollstreckungspraxis, Verlag Recht und Praxis Loseblatt, Kapitel 3/8 und 11/5
2001
Münchener Prozessformularbuch Arbeitsrecht, hrsg. von Zirnbauer, Verlag C.H. Beck, 2000 S. 169 ff., S. 755 ff.
2000
Hahn: Schriftform bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, in: WStH 2000, Apt. 18, S.2793ff.
1999
Hahn: Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz, in: WStH 1999, Abt. 18, S. 2781ff.
1997
Hahn: Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber bei Gratifikationszahlungen, in: WStH 1997, Abt. 18, S. 2733ff.
1997
Hahn: Streitverkündung im Zivilprozeß zur Sicherung von Regreßansprüchen gegen Dritte, in: WStH 1997, Abt. 20, S. 1ff.
1997
Hahn: Kein Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Dienstleistungsauftrags, in: WStH 1997, Abt. 18, S. 2709ff.
1997
Hahn: Die »Vergleichsfalle« bei widerspruchsloser Einlösung eines Schecks, in: WStH 1997, Abt.20, S. 597ff.
1996
Hahn: Arbeitsrechtliche Folgen von Umwandlungen nach dem neuen Umwandlungsrecht, in: WStH 1996ff.
1995
Hahn: Die Verdachtskündigung im Arbeitsrecht, in: WStH 1995, Abt. 18, S. 2549ff.
1995
Hahn: Fremdvergabe von betrieblichen Leistungen – Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse, in: WStH 1995, Abt. 18, S. 2535ff.
1994
Hahn: Arbeitsrechtliche Vereinbarungen von Altersgrenzen wieder wirksam, in: WStH 1994, Abt. 18, S. 2521 ff.
1994
Hahn: Die Haftung des Arbeitnehmers und ihre Beschränkungen, in: WStH 1994, Abt. 18, S. 2479ff.
1993
Hahn: Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren (Anm. zum Urteil des BAG vom 20.10.1993 – 7 AZR 135/93), in: WStH 1993, Abt. 18ff
1993
Hahn: Flucht aus dem Tarifvertrag durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband, in: WStH 1993, Abt. 18, S. 2447ff.
1993
Hahn: Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang, in: WStH 1993, Abt. 18, S. 2443ff.
1993
Hahn: Unterschiedliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte in Tarifverträgen, in: WStH 1993, Abt. 18, S. 2421ff.
1992
Hahn: Das arbeitsgerichtliche Verfahren, in: WStH 1992, Abt. 18, S. 2399ff.
1992
Hahn: Arbeitsrechtliche Vereinbarungen von Altersgrenzen, in: WStH 1992, Abt. 18, S. 2383ff.
1992
Hahn: Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Aushilfskräften, in: WStH 1992, Abt. 18, S. 2365ff.
1992
Hahn: Die Werbung der Gewerkschaften in der Dienststelle, in: PersV 1992, 505ff.
1992
Hahn: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit der Dienststelle und der Personalvertretung, in: PersV 1992, 369ff.
1991
Hahn: Anmerkung zum Urteil des BAG vom 18.10.1990, Arbeitsrechts-Blattei (D) Betriebsinhaberwechsel, Entscheidung 88.
1991
Hahn: Das Koalitionsrecht des Art. 9 Abs. 3 GG und seine Schranken bei der gewerkschaftlichen Betätigung in der Dienststelle, in: PersV 1991, 505ff.
1991
Hahn: Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, in: WStH 1991, Abt. 18, S. 2273ff.
1991
Tzeschlock/Hahn: Executive Recruitment and Employment Law in Germany, International Financial Law Review, special supplement to the August issue, p.25
1991
Röder/Hahn: Abwerbung von Arbeitnehmern, Arbeitsrechts-Blattei (D) »Abwerbung«
1991
Bauer/Hahn: Kurzkommentar zum Urteil des BVerwG vom 27.09.1990, in: EWiR 1991, 955ff.
1991
Bauer/Hahn: Kurzkommentar zum Urteil des BVerwG vom 27.09.1990, in: EWiR 1991, 641ff.
1991
Bauer/Hahn: Kurzkommentar zum Urteil des BSG vom 08.08.1990, in: EWiR 1991, 313ff.
1991
Bauer/Hahn: Zum Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung, in: NZA 1991, 216ff.
1990
Bauer/Hahn: Kurzkommentar zum Urteil des LAG Hamm vom 15.01.1990, in: EWiR 1990, 1053ff.
1990
Bauer/Hahn: Der Auflösungsantrag in der zweiten Instanz, DB 1990, 2471
2024
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025: Frank Hahn ist erneut einer von deutschlandweit 12 ausgewählten und ausgezeichneten arbeitsrechtlichen Beratern von Führungskräften. Er ist darüber hinaus im Arbeitsrecht oft empfohlen: „hohe fachl. Kompetenz, persönlich ausgezeichneter Berater“, Wettbewerber.
2024
BEST LAWYERS 2025: Frank Hahn is listet in Labor and Employment Law and Mergers and Acquisition Law.
2024
HANDELSBLATT DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2024: Dr. Frank Hahn ist zum wiederholten Mal auch 2024 unter DEUTSCHLANDS BESTEN ANWÄLTEN im Arbeitsrecht und zusätzlich im Bereich Fusionen und Übernahmen.
2024
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024: Frank Hahn ist einer von deutschlandweit 13 ausgewählten und ausgezeichneten arbeitsrechtlichen Beratern von Führungskräften
2024
Best Lawyers 2024: Frank Hahn is listed in Labor and Employment Law and Mergers and Acquisition Law
2024
Dr. Frank Hahn wurde im Global 100 Magazin als „Best Lawyer of the year – Stuttgart, Germany“ ausgezeichnet
2024
Empfohlener Anwalt „Who’s Who – Find an Advisor Handbook”
2023
Handelsblatt 2023 (Deutschlands beste Anwälte): Dr. Frank Hahn, Arbeitsrecht und Fusionen und Übernahmen
2023
Finance Monthly Magazine: Frank Hahn is a recipient of the Deal Maker of the Year Award for 2023 – Employment Law
2023
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023: „Führungskräfteberatung, für die im Wesentlichen Hahn steht…“; „fachlich gut“(Wettbewerber)
2023
kanzleimonitor.de 2022/2023: Dr. Frank Hahn ist einer der führenden Anwälte im Arbeitsrecht
2022
Handelsblatt: DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2022: Dr. Frank Hahn ist auch 2022 nach dem US-Verlag BEST LAWYERS in Kooperation mit dem HANDELSBLATT unter DEUTSCHLANDS BESTEN ANWÄLTEN im Bereich LABOR AND EMPLOYMENT LAW, ferner im Bereich MERGERS AND ACQUISITIONS.
2022
WIRTSCHAFTSWOCHE in Kooperation mit Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 20/2022: Dr. Frank Hahn ist TOP Anwalt 2022 Arbeitsrecht und wiederum unter den besten Arbeitsrechtlern Deutschlands
2022
GlobalLawExperts 2022: One of the leading Employment lawyers in Germany
2022
THE LEGAL 500 DEUTSCHLAND 2022: „Frank Hahn ist einer der Hauptansprechpartner für Wirtschaftsrecht.“
2022
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022: „Für Aufsehen sorgt derzeit die Beratung mehrerer Daimler-Mitarbeiter durch Hahn im Zshg. mit dem umstrittenen Jobforum des Autobauers.“ Oft empfohlen: Dr. Frank Hahn („hervorragend“,Mandant)
2022
Dr. Frank Hahn is highly recommended for Labour & Employment law in Germany (Global Law Experts 2022) und Winner of Deal Maker of The Year Awards 2022 (Finance Monthly Magazine)
2022
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022: „Für Aufsehen sorgt derzeit die Beratung mehrerer Daimler-Mitarbeiter durch Hahn im Zshg. mit dem umstrittenen Jobforum des Autobauers.“ Oft empfohlen: Dr. Frank Hahn („hervorragend“,Mandant)
2021
Handelsblatt: DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2021: Dr. Frank Hahn ist nach dem US-Verlag BEST LAWYERS in Kooperation mit dem HANDELSBLATT wie in den Vorjahren auch 2021 unter Deutschlands besten Anwälten im Arbeitsrecht, ferner einer von Deutschlands besten Anwälten im Bereich Fusionen und Übernahmen
2021
WIRTSCHAFTSWOCHE in Kooperation mit Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 20/2021: Dr. Frank Hahn ist TOP Anwalt Arbeitsrecht 2021 und erneut unter den besten Arbeitsrechtlern Deutschlands gelistet
2021
THE LEGAL 500 Deutschland 2021: „Frank Hahn ist ein wichtiger Ansprechpartner im Arbeitsrecht.“
2021
2021 Annual Who’s Who Handbook: Frank Hahn is highly recommended lawyer Labour & Employment law
2021
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021: Die Arbeitsrechtspraxis ist v.a. für die Führungskräfteberatung Hahns („umsetzungsstark, lösungsorientiert, schnell“, Mandant) über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus bekannt
2020
Handelsblatt: DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2020: Dr. Frank Hahn ist nach dem US-Verlag Best Lawyers in Kooperation mit dem HANDELSBLATT auch 2020 einer von Deutschlands besten Anwälten im Arbeitsrecht
2020
BEST LAWYERS fifth annual Global Business Edition 2020: Frank Hahn, Labor and Employment Law
2020
The LEGAL 500 Deutschland 2020: „Frank Hahn wird im Arbeitsrecht besonders empfohlen.“
2020
Who’s who – Find an Advisor Handbook 2020 Nominated as Labour & Employment law expert in Germany
2019
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020: Dr. Frank Hahn („starker Arbeitsrechtler“, „großes Fachwissen“, Wettbewerber). Für die Prozessstärke der Praxis steht insbes. Hahn, der u.a…“
2019
WIRTSCHAFTSWOCHE in Kooperation mit Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 23/2019: Dr. Frank Hahn ist TOP Anwalt Arbeitsrecht 2019 und unter den besten Arbeitsrechtlern Deutschlands gelistet.
2019
Handelsblatt: DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2019: Dr. Frank Hahn ist nach dem US-Verlag Best Lawyers in Kooperation mit dem HANDELSBLATT einer von Deutschlands besten Anwälten im Arbeitsrecht 2019.
2019
The LEGAL 500 Deutschland 2019: „Frank Hahn berät Führungskräfte bei Exit-Verhandlungen und hat herausragende Mandate.“
2019
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/2019: „Oft empfohlen: Dr. Frank Hahn („harter Verhandler, gut vorbereitet, präzise und kompetent“, Wettbewerber)….Insbesondere in der Führungskräfteberatung machte die Stuttgarter Kanzlei auch überregional von sich reden: …nahm die Dienste Hahns in Anspruch, um sein Ausscheiden zu verhandeln. Zuvor hatte Hahn…vertreten.“
2018
The Legal 500 Europe, Middle East & Africa 2018: Frank Hahn is recommended lawyer Employment Germany in The Legal 500 Europe, Middle East & Africa 2018.
2018
The LEGAL 500 Deutschland 2018 “Kasper Knacke mit Sitz in Stuttgart ist insbesondere im Südwesten Deutschlands renommiert. Frank Hahn wird hervorgehoben.”
2018
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017/2018: “Die Stuttgarter Kanzlei um Dr. Frank Hahn ist im Arbeitsrecht eine feste Größe am Markt. V.a. Hahn, der zuletzt seine Führungskräfteberatung ausbaute,…”
2017
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2016/2017: „V.a. die Prozesspraxis der im regionalen Mittelstand stark verwurzelten Stuttgarter Kanzlei ist äußerst angesehen, hierfür steht v.a. der von Wettbewerbern als „kompetenter und angesehener Verhandlungspartner“ hervorgehobene Dr. Frank Hahn“.
2016
The LEGAL 500 – US Special Edition 2016 – Germany: “Kasper Knacke with Frank Hahn acts for a number of leading names, particulary in southwestern Germany, but also nationwide.”
2016
The LEGAL 500 (2016) – Deutschlands führende Kanzleien: “Das Team von Kasper Knacke mit Frank Hahn hat einige hochkarätige Mandanten im Portfolio”.
2016
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2015/2016: “Im Arbeitsrecht werden die Partner …, Dr. Frank Hahn, … v.a. dank ihrer enormen Prozesserfahrung mandatiert. Häufig empfohlen: Dr. Frank Hahn”
2015
The LEGAL 500 (2015) – Deutschlands führende Kanzleien: “Frank Hahn, der sich auf Individualarbeitsrecht, Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht spezialisiert, wird bescheinigt, ein ‘unbequemer Anwalt im positiven Sinne’ zu sein.”
2015
JUVE Handbuch 2014/2015 Wirtschaftskanzleien: “Die Kanzlei ist seit vielen Jahren v.a. für Ihre Prozesspraxis im Arbeitsrecht auch weit über die Grenzen Stuttgarts hinaus geschätzt – für die Prozessexpertise steht v.a. Hahn (…) v.a. die bundesweit mit großem Interesse verfolgte Vertretung …durch Hahn sorgte für ein Ausrufezeichen. Häufig empfohlen: Dr. Frank Hahn.”
2015
FOCUS SPEZIAL 2014 – Deutschlands Top-Anwälte: “Dr. Frank Hahn zählt erneut zu Deutschlands Top-Rechtsanwälten im Arbeitsrecht in der Anwaltsliste 2014, die ein Hamburger Marktforschungsinstitut exklusiv für FOCUS ermittelt hat. Bewertungsparameter waren Empfehlungen von Mandanten und Kollegen.”
2014
Kanzleien in Deutschland 2014: “Die Praxisgruppe Arbeitsrecht konnte unter der Federführung von Dr. Frank Hahn, der zunehmend in der Beratung von Führungskräften tätig und am Markt wahrgenommen wird, im Jahr 2013 bedeutende Mandate hinzugewinnen.”
2014
The LEGAL 500 (2014) – Deutschlands führende Kanzleien: “Frank Hahn ist allzeit verfügbar, praxisnah, verfügt über profunde Kenntnisse und gilt insbesondere als souverän vor Gericht.”
2013
FOCUS Spezial 2013 – Deutschlands Top-Anwälte: Dr. Frank Hahn zählt für die Redaktion des FOCUS in ihrer Anwaltsliste 2013 zu Deutschlands Top-Privatanwälten im Arbeitsrecht. Bewertungsparameter waren dabei Weiterempfehlungen von Kollegen und Bewertungen von Mandanten.
2013
JUVE Handbuch 2013/2014 Wirtschaftskanzleien: “…Hahn etabliert sich daneben immer mehr als Führungskräfteberater. Überregionale Aufmerksamkeit erhielt er zudem durch seine Beratung…”
2013
“Häufig empfohlen: Dr. Frank Hahn”
2013
Legal Experts Europe, Middle East & Africa 2013 – “Germany Employment: Dr. Frank Hahn, Kasper Knacke (Stuttgart)”
2013
Kanzleien in Deutschland 2013: “…Kasper Knacke verfügt über ein sehr gutes Renommee – und das nicht allein im Südwesten Deutschlands. Die Praxisgruppe Arbeitsrecht unter der Leitung von Dr. Frank Hahn kann seit Jahren einen beeindruckenden Mandantenstamm aufweisen.”
2013
JUVE German Commercial Law Firms 2013: ”The recommended employment practice around Hahn remains a foremost player in southwest Germany” ”Hahn stepped up work for and against managers”
2013
The Legal 500 Deutschland 2012 / 2013: „Kasper Knacke ist bekannt für die umfassende Beratung der langjährigen Einzelhandelsmandanten …, Frank Hahn und Wolfgang Hesse werden empfohlen.“
2012
JUVE Handbuch 2012 / 2013 Wirtschaftskanzleien: „Nach wie vor zählt die im Arbeitsrecht empfohlene Praxis um Hahn zu den Platzhirschen im Südwesten. Hahn baute zusätzlich seine Beratungstätigkeit für und gegen Führungskräfte weiter aus.“
2012
JUVE Handbuch 2011 / 2012 Wirtschaftskanzleien: „Tatsächl. zählen zum Mandantenportfolio des Teams um Hahn zahlreiche Hochkaräter, die häufig auch in komplexen Fragen betreut werden. … Branchenschwerpunkt ist jedoch der Einzelhandel, wo die Sozietät ihre Dauermandanten im vergangenen Jahr bspw. immer wieder zu Vergütungsfragen (Lohndumping) u. Datenschutz beriet u. vor Gericht vertrat. Hier genießt Hahn bundesweit einen guten Ruf, auch wenn er zuletzt immer öfter an der Seite von Führungskräften zu sehen war.“
2012
Kanzleien in Deutschland 2012: „Im Arbeitsrecht, dem sich derzeit 9 Anwälte fast ausschließlich widmen, erfolgte unter der Federführung von Dr. Frank Hahn die umfassende kollektiv- und arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung …“
2012
The European Legal 500 – US Special Edition 2012: „Kasper Knacke is well known for advising longstanding retail clients … on broad-ranging issues including data protection and contentious matters … Frank Hahn and Wolfgang Hesse are recommended.“
2012
The Legal 500 Deutschland 2011 / 2012: „Kasper Knacke verfügt über eine nennenswerte Praxis … Das Team, darunter die empfohlenen Frank Hahn und Thomas Nick, konnte ein Wachstum im Restrukturierungsbereich verzeichnen.“
2011
Häufig empfohlen: „Dr. Frank Hahn („im Prozess hart, aber am Verhandlungstisch sehr konstruktiv“, Wettbewerber)“
2011
JUVE Handbuch 2010 / 2011 Wirtschaftskanzleien: „Ihren guten Ruf im Arbeitsrecht unterstrich das Team um Hahn durch Tätigkeiten für die Discounterbranche, daneben betreute es mit die größten Umstrukturierungen u. Sozialplanverhandlungen der Region“. „Neben den laufenden medienwirksamen Discounter-Mandaten von Hahn konnte die empfohlene Arbeitsrechtspraxis im vergangenen Jahr auch in anderen Branchen wieder namhafte Mandanten im kollektiven Arbeitsrecht hinzugewinnen“. Häufig empfohlene Anwälte: „Dr. Frank Hahn („sehr leistungsorientiert“, Wettbewerber)“
2011
The Legal 500 Deutschland 2010 / 2011: „Kasper Knacke verfügt über eine umfangreiche Mandantenbasis im Mittelstand. Man spezialisiert sich insbesondere auf den Bereich Datenschutz und ist bekannt für die Beratung zahlreicher Einzelhandelsketten … Frank Hahn und Thomas Nick werden empfohlen.“
2010
JUVE Handbuch 2009 / 2010 Wirtschaftskanzleien: „Hahn gilt als gesetzter Berater von Discountern im Arbeitsrecht u. wird dafür auch von überreg. Wettbewerbern sehr anerkannt.“ „Obwohl die Marktwahrnehmung insbes. von Hahn v. a.durch die medienwirksamen Discounter-Mandate bestimmt ist, gewinnen die anderen Partner sukzessive Mandate von sehr namh. Großunternehmen, […].“Häufig empfohlene Anwälte: „Dr. Frank Hahn („offen für konstruktive Lösungen“, Wettbewerber)“
2008
JUVE Handbuch 2007 / 2008 Wirtschaftskanzleien: „Insoweit wird v. a. Hahn empfohlen, dem dies in der Vergangenheit bei Handelsunternehmen gelungen war.“
2007
Häufig empfohlene Anwälte: „Dr. Frank Hahn („sehr Lösungsorientiert“, Mandant; „hervorragende Arbeit“, Wettbewerber)“
2007
JUVE Handbuch 2006 / 2007 Wirtschaftskanzleien: Häufig empfohlene Anwälte: „Dr. Frank Hahn („sehr pragmatisch u. lösungsorientiert, kein typischer Bedenkenträger“, Mandant; „sehr, sehr gut“, Wettbewerber)“
2006
JUVE Handbuch 2005 / 2006 Wirtschaftskanzleien: „Häufig empfohlene Anwälte: „Dr. Frank Hahn („sehr qualifiziert“, „macht richtig guten Job“, Wettbewerber; „sehr pragmatisch“, Mandant)“
2006
Manager Magazin 3/2006: „Die Sekundanten der Topmanager – 25 renommierte Anwälte aus den wichtigen Wirtschaftszentren“: Dr. Frank Hahn ist für Stuttgart genannt.
2005
JUVE Handbuch 2004 / 2005 Wirtschaftskanzleien: Häufig empfohlene Anwälte: „Dr. Frank Hahn („sehr erfahren und engagiert“, Wettbewerber)“